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Bestrafung ist oft zu mild

Lebensmittelkontrolleure fordern Sonderermittler


Dresden (ke). Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands hat die Einrichtung von Staatsanwaltschaftsstellen mit dem Schwerpunkt Lebensmittelrecht gefordert. Hierzu müssten Lebensmittelkontrolleure zu Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft weitergebildet werden. Nur so könne man kriminellen Machenschaften in der Nahrungsmittelwirtschaft beikommen. „Es darf nicht nach jedem Skandal folgenlos zur Tagesordnung zurückgekehrt werden“, sagte der Verbandsvorsitzende Hans-Henning Viedt in Dresden anlässlich der Jahrestagung der Lebensmittelkontrolleure.

Neben der umständlichen Organisation der Zusammenarbeit mit Strafrechtsbehörden beklagt der Verband mangelnde Kenntnisse des Lebensmittelrechts bei Juristen. Einige Täter kämen deshalb mit unangemessen milden Strafen davon. Zudem dürften Kontrolleure in vielen Bundesländern mit dem Staatsanwalt nicht direkt zusammenarbeiten, sondern nur Ergebnisse liefern. Bundesweit arbeiten derzeit rund 2500 Lebensmittelprüfer, davon sind rund 1900 im Verband organisiert. Staatlich geprüfte Lebenskontrolleure unterziehen sich nach ihrer Ausbildung zum Ökotrophologen oder Meister im Lebensmittelhandwerk einer zweijährigen Zusatzausbildung. 2004 ist von den bundesweit 1.040.300 Lebensmittelbetrieben etwa jeder zweite kontrolliert worden. Die Bundesländer erarbeiteten derzeit an Übersichten, wie viele Kontrollen und wie viel Personal für umfassende Prüfungen nötig seien.

Erst wenn diese Erkenntnisse umgesetzt werden, könne es einen einheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland geben. Vehement wendet sich der Verband gegen Überlegungen zur Privatisierung der Kontrollbehörden.


Artikel vom 18.05.2006
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