Aktuell

Besserstellung von Familienbetrieben

Bei Betriebsübergang soll Erbschafts- und Schenkungssteuer gestundet und über zehn Jahre abgeschmolzen werden


Berlin/München (age). Die Bundesregierung will Familienbetriebe bei der Unternehmensnachfolge von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreien. Außerdem sollen Gewinne aus der Aufdeckung von stillen Reserven durch den Verkauf von Grundstücken und Gebäuden für einen befristeten Zeitraum nur zur Hälfte besteuert werden. Das ist ein Teil der Steuerentlastungen, die das Bundeskabinett letzte Woche in Berlin beschlossen hat. Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Konjunktur und Wachstum zu stärken.

Zu den Erleichterungen gehören eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25Prozent auf 19Prozent ab 2006, eine Anhebung des Faktors für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 2,0 und eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen. Ferner sollen Verluste, die über einen Sockelbetrag von 1 Mio. Euro hinausgehen, künftig nur noch zur Hälfte statt bisher 60Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden können. Dies soll sicherstellen, dass Großbetriebe nicht durch Verlustvorträge über Jahre hinweg keine Körperschaftsteuer zahlen müssen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist zwischen der Bundesregierung einerseits sowie der CDU/CSU-Fraktion und den Ländern heftig umstritten.

Die Regelung zur Generationennachfolge in mittelständischen Familienunternehmen sieht vor, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer über einen Zeitraum von zehn Jahren zu stunden. In dieser Zeit wird die Steuerschuld in gleichen Jahresraten abgeschmolzen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb vom Erwerber fortgeführt wird. Nach zehn Jahren ist die Steuerlast somit abgetragen. Die Stundung soll dazu dienen, Familienbetriebe von einem Kapitalentzug durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien. Sie ist begrenzt auf ein Betriebsvermögen von höchstens 100 Mio. Euro. Der Steuerausfall betrifft allein die Länder und wird vom Bund auf rund 450 Mio. Euro jährlich geschätzt. Die bayerische Landesregierung, die das Stundungsmodell vorgeschlagen hatte, will zur Finanzierung die Dividendensteuer von 50Prozent auf 57Prozent anheben. Das lehnt Finanzminister Eichel jedoch ab. Bayern will seinen Entwurf dennoch im Bundesrat und zugleich über die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch im Bundestag einbringen.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen will der Bund in den Betrieben verfügbares Eigenkapital mobilisieren, indem ein steuerlicher Anreiz geschaffen wird, nicht betriebsnotwendige Immobilien zu verkaufen. Dazu sollen Gewinne aus der Aufdeckung von stillen Reserven bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nur zur Hälfte besteuert werden. Die Regelung ist befristet vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2008. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des obligatorischen Vertrages. Die Steuererleichterung ist ausgeschlossen bei Betriebsveräußerungen oder Betriebsaufgaben sowie bei Übertragungen im Zusammenhang mit Sachverhalten des Umwandlungssteuergesetzes, da sie ohnehin steuerlich begünstigt sind. Ebenfalls keine Anwendung findet die hälftige Besteuerung, wenn der Steuerpflichtige von der Möglichkeit der Übertragung stiller Reserven beziehungsweise der Rücklagenbildung Gebrauch macht oder er die veräußerten Immobilien weiter selbst für betriebliche Zwecke nutzt. Zusammen mit den übrigen Maßnahmen erwartet die Regierung auf Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden für 2006 bis 2008 Mehreinnahmen von 1,3 Mrd. Euro und für 2009 und 2010 zusammen Mindereinnahmen von 1,1 Mrd. Euro, so dass das Paket über den gesamten Zeitraum annähernd aufkommensneutral ist.


Artikel vom 16.06.2005
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