INTERVIEW der woche

Berufsgenossenschaften abschaffen?


Dr. Patrick Adenauer ist Präsident von „Die Familienunternehmer – ASU“. Der Verband wurde von Unternehmern für Unternehmer als eine marktwirtschaftlich ausgerichtete Interessenvertretung für Eigentum und Freiheit gegründet. Der Verband setzt sich für Privatinitiative, Wettbewerb sowie weniger Staat und mehr Markt zugunsten des Mittelstandes ein so auch in der Frage der Berufsgenossenschaft.

ABZ: Sie wollen die Berufsgenossenschaften abschaffen. Warum? Die haben sich doch seit 100 Jahren bewährt.

Dr. Patrick Adenauer: Ich möchte die Berufsgenossenschaften nicht abschaffen, sie sollen sich lediglich dem Wettbewerb mit privaten Versicherungsgesellschaften stellen. „Die Familienunternehmer – ASU“ setzen sich seit vielen Jahren für Wettbewerb und Wahlfreiheit der Unternehmer bei gleichzeitiger Pflicht zur Versicherung ein. Die Entscheidung, ob sich die Berufsgenossenschaften bewährt haben, kann nur der Wettbewerb treffen. Wir brauchen also endlich Wahlfreiheit des Unternehmers hinsichtlich des Versicherungsanbieters. Dann werden die Kunden entscheiden, ob sich die Berufsgenossenschaften in Konkurrenz mit privaten Versicherern „bewähren“. Wer den Wettbewerb so fürchtet, wie die Berufsgenossenschaften, muss sehr große Zweifel an seiner Überlebensfähigkeit haben.

ABZ: Viele Unternehmer, gerade auch aus dem Bäckerhandwerk, jammern über die horrenden Beiträge der Berufsgenossenschaft. Warum hört man von anderen Verbänden nur Schweigen, also gar nichts?

Dr. Patrick Adenauer: Ich denke, das Vertrauen in große Reformen schwindet. Das kürzlich von der Großen Koalition auf Eis gelegte Reformvorhaben in der gesetzlichen Unfallversicherung hat deutlich gezeigt, dass ein Systemwechsel mit der großen Koalition nicht erfolgen wird.

Viele mögen daher eher geneigt sein, auf Kompromisslinien einzuschwenken anstatt für einen marktwirtschaftlichen Systemwechsel zu kämpfen, der mit der Großen Koalition nicht umsetzbar scheint. Ich bin in dieser Hinsicht Optimist und fest überzeugt, dass sich unsere politische „Idee“ durchsetzen wird, auch wenn sie weiterhin einen langen Atem braucht.

Erste Früchte trägt sie ja bereits. Die FDP als wichtigste Oppositionspartei hat sich unserer Forderung nach Wettbewerb und Wahlfreiheit angeschlossen, die wettbewerbsrechtliche Überprüfung des Monopols ist eine Instanz höher, an den EuGH, verwiesen worden und ein privates Versicherungsangebot liegt vor. Ich bin mir ganz sicher: Der lange Atem wird sich auszahlen, denn es gibt keine Alternative zu einem Systemwechsel: je länger der unabwendbare Umstieg auf eine kapitalgedeckte Finanzierung hinaus geschoben wird, umso größer wird die von späteren Generationen abzutragende Altlast sein.

ABZ: Als erstes Gericht hat das sächsische Landessozialgericht die wettbewerbsrechtliche Überprüfung des Monopols der Berufsgenossenschaften an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Was erwarten Sie sich davon?

Dr. Patrick Adenauer: Ich sehe die Vorlage des Landessozialgerichts Chemnitz an den EuGH als einen ersten wichtigen Erfolg der Musterprozesse gegen dieses Monopol der Berufsgenossenschaften, denen sich bereits vor einigen Jahren über 100 Unternehmer angeschlossen haben.

Nun wackelt das Fundament eines der letzten Monopole in Deutschland und es besteht die Hoffnung, dass sich weitere Gerichte diesem Vorhaben anschließen werden. Wenn nun der EuGH im Sinne des klagenden Unternehmens entscheidet, wäre es mit diesem Monopol vorbei. Und das trotz aller Behauptungen des Monopolisten, dass er der beste und billigste der Welt sei und sich rundum bewährt habe.

ABZ: Sie raten Ihren Mitgliedern, der Berufsgenossenschaft die Beiträge zu verweigern. Was können hier die Folgen sein?

Dr. Patrick Adenauer: Die Familienunternehmer bekennen sich zu den Grundsätzen der Haftungsablösung durch die Unfallversicherung und einer Pflicht zur Versicherung für den Unternehmer. Unser Ziel ist nie gewesen, Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zu verweigern. Warum aber soll dem Unternehmer die Wahlfreiheit bei der Unfallversicherung verweigert werden, wohingegen er sich als Hausbesitzer oder Autofahrer seine Haftpflicht- bzw. Feuerversicherung am Markt frei einkaufen kann?

Wir weisen daher unsere Mitglieder darauf hin, dass sie sich bereits heute, wenn auch vorerst „symbolisch“, gegen das Zwangsmonopol wehren und die Pflichtmitgliedschaft in der BG kündigen können. Wirksam wird diese Kündigung zwar erst, wenn das Monopol gekippt wird. Der Unternehmer kann so aber unter Umständen rückwirkend einen Schaden aus höheren Beiträgen im Monopol geltend machen und dann „vom ersten Tag an“ vom Wettbewerb profitieren. Wer sich wie einige Familienuternehmer bereits heute dem Musterprozess anschließen möchte, muss bereit sein, ein kostenfreies privates Versicherungsangebot einzuholen und ein Klageverfahren gegen die BG zu führen.

ABZ: Wenn es die Berufsgenossenschaften nicht mehr gibt, wer wird hier die Lücke füllen und eine Versicherung anbieten? Zu lösen wäre auch das Problem der Altlasten, die bei über 50 Mrd. Euro liegen dürften.

Dr. Patrick Adenauer: Um diese Frage zu beantworten, müssen wir gar keine großen Spekulationen anstellen. Es genügt ein Blick in die europäischen Länder, in denen die Wahlfreiheit des Versicherungsanbieters schon längst gängige Praxis ist. Wenn erst einmal die politischen Rahmenbedingungen für Wettbewerb geschaffen sind, werden private Versicherer auf diesem Markt tätig werden.

Es gibt viele Versicherer mit langjährigen Erfahrungen im Unfallversicherungsgeschäft, so auch die dänische Alpha-Group, die nun auch für Deutschland eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle anbietet. Das Problem der Altlasten haben wir nur wegen des umlagefinanzierten Monopols in Deutschland. Mir ist unverständlich, wie man hinsichtlich dieser strukturellen Probleme von einem „bewährten“ System sprechen kann. Wenn die Politik nicht den Mut hat, das Problem der Altlasten durch einen Einstieg in die Kapitaldeckung zu lösen, schieben wir dieses Problem lediglich auf die nachfolgenden Generationen. (pf)


Artikel vom 20.09.2007
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