Aktuell
Beitragsfreiheit in der Diskussion
Betriebliche Altersvorsorge mit Entgeltumwandlung: Auch Sozialversicherung zahlen
Berlin (zdh). Die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge muss über das Jahr 2008 hinaus erhalten bleiben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnt davor, dass der betrieblichen Altersvorsorge im Handwerk andernfalls eine folgenschwere Schwächung droht.
Die Zugkraft der betrieblichen Altersvorsorge resultiert nicht zuletzt daraus, dass für die Umwandlungsbeträge in der Ansparphase keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Derzeit wird allerdings diskutiert, ob die Beitragsfreiheit Ende 2008 abgeschafft werden soll.
Der ZDH spricht sich entschieden gegen eine Abschaffung aus, denn der Aufschwung der betrieblichen Altersvorsorge beruht gerade im Handwerk auf der gegenwärtig praktizierten Entgeltumwandlung. Sollte die Beitragsfreiheit tatsächlich gestrichen werden, verliert die betriebliche Altersvorsorge erheblich an Attraktivität.
Allein seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Januar 2002 wurden im Handwerk über 30 neue Tarifverträge zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen, ein Großteil basiert auf der Entgeltumwandlung. Das zeigt, dass die betriebliche Altersvorsorge einen wichtigen Baustein bei der Alterssicherung darstellt.
Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase entrichten zu müssen, wäre auch deshalb nicht sachgerecht, weil bereits seit Januar 2004 die Rentenleistungen der betrieblichen Altersvorsorge mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen werden. Sollte die Beitragspflicht auch in der Ansparphase anfallen, ergäbe sich eine so genannte „Doppelverbeitragung“, durch die die betriebliche Altersvorsorge weiter an Attraktivität verliert. Wahrscheinlich ist dann ein Ausweichen der betroffenen Arbeitnehmer in die private Altersvorsorge – trotz der damit verbundenen Nachteile. Denn die betriebliche Altersvorsorge bietet grundsätzlich ein günstigeres Preis-Leistungsverhältnis und ist außerdem insolvenzgesichert. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer gar keine finanzielle Vorsorge mehr für das Alter treffen. Eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge auf freiwilliger Basis ist aber unverzichtbar, da das jetzige Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung aus demographischen Gründen nicht dauerhaft aufrechterhalten werden kann.
Letztlich sind die Mindereinnahmen in der Sozialversicherung durch die beitragsfreie Entgeltumwandlung im Verhältnis zu den Gesamtbeiträgen sehr gering – der Schaden allerdings, der der Altersvorsorge durch ihre Abschaffung droht, ist erheblich.
Weitere Nachrichten aus Fokus vom 04.05.2006:
Touristen stärken City-Handel
Verbraucherinfogesetz online
Verbraucherpolitik ohne große Bürokratie
Widersprüchliche Zahlen
Ansprüche durchsetzen
Gesetzliche Unfallversicherung reformieren
Die Gentechnik geht jeden etwas an
Sortimentsausschuss bilden
Neues Konzept für Fachmesse in Wels
Veranstalter zuversichtlich

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"