Aktuell
Beharren auf alte Gesetze kritisiert
Auf der 15. Internationalen Tagung IGV standen Themen zu Produkt- und Prozesssicherheit im Mittelpunkt
Bergholz-Rehbrücke (schl.) Insgesamt 95 Teilnehmer aus sechs europäischen Ländern diskutierten auf dem zweitägigen Forum zum Thema „Prozess- und Produktsicherheit als Anspruch an das zukünftige Lebensmittelunternehmen“. Neben aktuellen Trends in der Lebensmittelgesetzgebung und verändertem Verbraucherverhalten beinhaltete das Vortragsprogramm auch zahlreiche praktische Umsetzungsbeispiele, die zeigten, dass sich die Lebensmittelindustrie ihrer Verantwortung durchaus bewusst ist und auf der Basis durchgängiger Qualitätsmanagements produziert.
Unnötige Regelungen entfernen
Nach der Begrüßung durch IGV-Geschäftsführer Peter Kretschmer vermittelte Dr. Julia Gelbert, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., Bonn, zum Auftakt der Tagung wichtige Basisinformationen zur Gesetzgebung im Lebensmittelrecht. Ihren Ausführungen zufolge, zählt die freie Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, die nach der bisherigen Systematik nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch Verbot durchbrochen wird, zu den Grundprinzipien sowohl des europäischen als auch des nationalen Rechts. Danach dürfen Lebensmittel grundsätzlich ohne präventive Zulassungsverfahren hergestellt und vermarktet werden. Regulatorische Einschränkungen der Marktmechanismen sind ausschließlich aus Gründen des Verbraucherschutzes möglich.
Die Referentin plädierte dafür, dass neue Gesetze nicht zum Selbstzweck ausgearbeitet, sondern vor ihrem Erlass in Art und Umfang immer hinsichtlich sachlicher Notwendigkeit und Angemessenheit zu prüfen sind. Dr. Gelbert machte darauf aufmerksam, dass jedoch zunehmend die Tendenz erkennbar sei, das Grundprinzip der freien Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln durch die Schaffung von generellen Zulassungserfordernissen mit zeitlicher Begrenzung auszuhöhlen. Solche Ansätze finden sich z.B. im Enzymverordnungsvorschlag und hinsichtlich der Angabe von Lebensmittelzusatzstoffen wieder. Die turnusmäßige Erneuerung von Zulassungen sei keineswegs ein Beitrag zur Entbürokratisierung, stellte die Referentin fest. Zwar werde im Lebensmittelbereich weiter an der Harmonisierung des notwendigen Gemeinschaftsrechts gearbeitet, doch nur ungern würde von unnötigen Regelungen Abstand genommen.
Verkehrsbezeichnung angeben
Ein Thema, das auch Helmut Martell vom Verband Deutscher Großbäckereien e.V., Düsseldorf, bei der Erläuterung des ab 25. November 2005 in Kraft tretenden neuen EU-Kennzeichnungsrechts, das durch einige nationale Vorschriften noch erweitert wurde, beschäftigte.
Tendenziell findet eine weitere Angleichung der Vorschriften für verpackte und unverpackte Backwaren statt, für die in Zukunft die Angabe der sogenannten allergenen Zutaten und ihrer Verarbeitungserzeugnisse Pflicht ist. Zu den allergenen Stoffen rechnen praktisch alle in der Backbranche wichtigen Hauptrohstoffe wie Getreidearten, Milch- und Eiererzeugnisse, Ölsaaten sowie Nüsse. Der Referent wies darauf hin, dass für die verpackten Waren die Erleichterungen für deren Angabe in der Zutatenliste entfallen. Dagegen muss für unverpackte Lebensmittel erstmals eine Verkehrsbezeichnung im EU-rechtlichen Sinne angegeben werden.
Trends im Backwarenmarkt
Veränderungen prägten die Branche aber auch im Brot- und Backwarenmarkt. Ruth Kirchmann, ZMP (Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH), Bonn, erläuterte den Teilnehmern die aktuellen Verbrauchertrends in diesem Segment. Danach ist die Nachfrage privater Haushalte nach frischem Brot in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Beachtliche Wachstumsraten konnten dagegen bei Alternativen wie Brotbackmischungen, gekühlten Frischteigen und Fertigkuchen verzeichnet werden.
Außerdem konstatierte Frau Kirchmann eine Verschiebung der Marktanteile. So haben Aldi, Lidl und Co. mit ihren durchschnittlich um die Hälfte preiswerteren Backprodukten aufgeholt. In 2004 wurde bereits jedes dritte Kilogramm Brot beim Discounter gekauft.
Kennzeichnung hilft Kunden
Der nächste Tagungsschwerpunkt konzentrierte sich auf Vorträge über Prozess- und Produktsicherheit. Prof. Klaus-Dieter Jany, Molekularbiologisches Zentrum der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Karlsruhe, ergänzte mit praxisbezogenen Informationen zur aktuellen Problematik bezüglich der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnischer veränderter Organismen und Lebensmittel sowie der Kennzeichnung von Allergenen. Mit seinem Fazit, dass die Kenntlichmachung gentechnisch veränderter Produkte keinen Warnhinweis auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung darstellt, sondern dem Verbraucher eine größtmögliche Wahl- und Entscheidungsfreiheit in Hinblick auf Lebensmittel bieten soll, entschärfte er die Diskussion.
Der dritte Themenkomplex befasste sich mit Prozessoptimierung und Messverfahren in der Lebensmittelproduktion. Neben interessanten Beispielen aus der Lebensmittelindustrie wie der schnelleren Information über Malzqualitäten, war auch den gegenwärtige Stand einzelner Forschungsarbeiten von Interesse. So arbeiten Experten der Universität Hannover an einem neuartigen Messsystem für die Qualität von Roggenteigen hinsichtlich Wasseraufnahme und Optimierung der Viskosität.
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