Markt & Meinung
Bedingungen verbessern!
Interview mit Hanns-Eberhard Schleyer zu Hartz-IV
Echte Perspektiven für Langzeitarbeitslose entstehen nur, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessern, so ZDH-Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer in einem Interview mit dem RBB Info Radio zur Hartz-IV-Reform.
Seit 6 Monaten ist sie nun in Kraft, die Hartz-IV-Reform. Wie sieht Ihre Bilanz aus?
Hanns-Eberhard Schleyer: Vor allem muss man sagen, dass zu hohe Erwartungen an die Kommission und an einzelne Vorschläge gerichtet gewesen sind. Denn ich muss eines immer wieder in Erinnerung bringen: Die Kommission hat gesagt: Unsere Empfehlungen sind Instrumente, die dann vor allem helfen können, wenn insgesamt sich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern. Bessere steuerliche, bessere sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen – das ist der entscheidende Gesichtspunkt. Der Hartz-Bericht und die Vorschläge sorgen ja nicht unmittelbar für mehr Arbeitsplätze in Deutschland, sondern sie können nur auf einem sich entwickelnden Markt die Vermittlung etwa von Arbeitslosen in Arbeitsplätze verbessern. Das ist mir immer ganz wichtig, das vorauszustellen. Generell zu Hartz IV – das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Schritt gewesen, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Verschiebebahnhöfe erlebt zwischen den Sozialhilfeträgern, den Kommunen und Bundesagentur oder dem Arbeitsamt, wie es früher hieß, mit erheblichen finanziellen Beanspruchungen, die so auf Dauer nicht – auch von der Gemeinschaft der Steuerzahler und der Versicherungsnehmer – - gezahlt werden konnten. Von daher ist im Prinzip Hartz IV, ist die Zusammenlegung ein richtiger Schritt gewesen. Vor allem um dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit Herr zu werden.
Wo sehen Sie Möglichkeiten Hartz IV nachzubessern? Wo ist dringender Reformbedarf?
Schleyer: Ich glaube, dass vor allem Reformbedarf bei der organisatorischen Umsetzung von Hartz IV besteht. Das bedeutet, dass die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen – das ist ja auch ein wesentlicher Teil des Berichtes – nachhaltig verbessert werden muss. Weil es keine klaren Zuständigkeiten letztlich im Gesetz gegeben hat, gibt es doch erhebliche Probleme in der Abgrenzung von Verantwortungen zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen. Grundsätzlich sind die Kommunen für die Betreuung zuständig und das Arbeitsamt für die Vermittlung. Und was jetzt geschehen muss und das ist wohl vor einigen Tagen zwischen der Bundesagentur und dem Bundeswirtschaftsminister, endlich muss ich sagen, angekündigt worden. Wir brauchen eindeutige Leitungsfunktionen. Es ist letztlich egal, ob die Kommune die Federführung hat oder die Bundesagentur. Beide müssen zusammenarbeiten, aber eine der beiden Institutionen muss das Sagen haben. Das ist glaube ich das Wichtigste, was hier aus dem Ombudsbericht hervorgeht.
Entscheidend aber ist, dass durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe echte und nachhaltige Perspektiven für die Arbeitslosen geschaffen werden.
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