Aktuell

Bayern in Sachen Verpackungs-Vo am Ball

Sonderregelung für Lebensmittelhandwerke bei Verpackung doch verfassungsgemäß


München (p). Eine vollständige oder teilweise Befreiung der Serviceverpackungen des Lebensmittelhandwerks von der mit der 5. Novelle zur VerpVO angestrebten allgemeinen Rücknahme- bzw. Lizenzierungsverpflichtung wäre doch verfassungsgemäß.

Zu diesem Urteil kommt der renommierte Münchner Staatsrechtler Prof. Dr. Peter Badura in einer vom bayerischen Landesinnungsmeister Heinrich Traublinger, MdL in Auftrag gegebenen Prüfung und widerspricht damit dem Tenor des im August diesen Jahres auf Veranlassung der Bundesregierung erstellten Gutachtens. Traublinger hat gleich nach Bekanntwerden der neuen Rechtsanschauung in persönlichen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Bayerns Umweltminister Dr. Otmar Bernhard und CSU-Landesgruppenchef Dr. Peter Ramsauer dazu aufgerufen, der von Bundesumweltminister Gabriel vorgelegten Novelle in der für Ende November anstehenden Beratung im Bundesrat eine Absage zu erteilen.

Traublinger argumentiert, dass die bisherige Beratung und Beschlussfassung zur 5. ÄndVO – sowohl Ende September im Bundeskabinett als auch Anfang November im Bundestag – unter der Annahme erfolgte, dass die gutachterliche Stellungnahme vom August unangreifbar und damit endgültig ist. Da dies jedoch – wie die Aussagen von Badura beweisen – nicht der Fall sei, würden somit auch die auf ihrer Grundlage gefassten Beschlüsse fragwürdig bzw. die weiteren Beratungen würden eine neue Richtung bekommen. Sowohl die Fragestellung als auch der Gedankengang und die Schlussfolgerung dieser Stellungnahme seien verfassungsrechtlich nicht überzeugend. Deshalb kommt Prof. Badura am Ende seiner intensiven Prüfung zu dem Schluss, dass das Gutachten vom August nicht geeignet ist, die in der ÄndVO vorgesehenen neuen Entsorgungspflichten für Betriebe des Lebensmittelhandwerks zu rechtfertigen oder gar den Modifikationsvorschlag des Lebensmittelhandwerks verfassungsrechtlich in Frage zu stellen.

Die den Betrieben der Lebensmittelhandwerke mit der 5. Novelle zur VerpackVO auferlegten Pflichten sind laut Badura ein unverhältnismäßiges Mittel, dessen Verstoß gegen die betroffenen Grundrechte nur – wenn überhaupt – durch die vom Bäckerhandwerk vorgeschlagene Modifikation in Gestalt des reduzierten Beteiligungsentgelts für die Entsorgung der Serviceverpackungen aufgefangen werden könnte.

Traublinger resümiert vor diesem Hintergrund, dass die Berücksichtigung des Modifikationsvorschlags zwar als Minimallösung zur Behebung des Problems, dass Verbraucher für ein System zahlen, ohne dass dem eine Leistung gegenübersteht, gelten könne. Konsequenter wäre es angesichts der Technologie der Mülltrennung und -verarbeitung jedoch, die Serviceverpackungen ganz aus der Verpackungsverordnung herauszunehmen.


Artikel vom 22.11.2007
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Fokus vom 22.11.2007:

Ausnahmegenehmigung
Nahrung „Made in EU“?
Positive Körpersprache ist gefragt
„Brotgenuss mit Herkunftsplus“ geboten
Tim Mälzer und deutsche Meister
Ergänzungsmittel überzeugen nicht
Die gesunde Ernährung ist gefragt
Die Lust auf Fleisch wächst
„Neue deutsche Küche“ ist im Trend
Japaner gewinnt World Chocolate Masters

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Fokus


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!