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Bald Pfandpflicht für Erfrischungen


Rellingen (bkv). Ab 1. Mai 2006 werden Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und Alcopops ebenfalls pfandpflichtig. Pfandfrei bleiben Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch als vorteilhaft eingestufte Getränkeverpackungen wie z. B. Getränkekartons.



Artikel vom 28.07.2005
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