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BGN: Neue Meldepflichten


Mannheim (p). Am 5. 11. 2008 ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) in Kraft getreten. Es erweitert die Meldepflichten an die Einzugsstelle der Krankenkassen nach der DEÜV mit Wirkung seit 1. 1. 2009, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) berichtet.

Es geht dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die seit 1. 1. 2009 personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzufügen werden muss. Einige dieser Daten kennt man aus dem Lohnnachweis, der jährlich bei der BGN eingereicht wird. Hintergrund der Neuregelung ist die im Jahre 2007 per Gesetz verfügte Übertragung der Betriebsprüfungen von der UV auf die Rentenversicherung (RV). Danach sind die RV-Träger für Prüfzeiträume ab 2009 zuständig. Die Berufsgenossenschaften prüfen noch die Entgeltzeiträume bis 31. 12. 2008; diese Prüfungen sollen bis 31. 12. 2011 abgeschlossen sein.


Artikel vom 28.01.2009
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