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Ausnahmegenehmigung
Lenk- und Ruhezeiten bei „rollenden Supermärkten“
Berlin (age). Die „rollenden Supermärkte“ zur Versorgung ländlicher Gebiete „sind gerettet“. Das hat der Deutsche Bauernverband (DBV) unter Hinweis auf Äußerungen von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee festgestellt.
Dieser habe DBV-Präsident Gerd Sonnleitner mitgeteilt, dass die „rollenden Supermärkte“ weiterhin eine Ausnahmegenehmigung bei den Lenk- und Ruhezeiten für ihre Verkaufswagen erhalten sollten, berichtete der Bauernverband vergangene Woche in Berlin.
Die „rollenden Supermärkte“ hätten von Januar 2008 an unter eine neue EU-Verordnung zur Regelung der Lenk- und Ruhezeiten fallen sollen, die für Verkaufswagen mit mehr als 3,5 t gelte und die Fahrten über die Dörfer praktisch unmöglich gemacht hätte. Nun könnten aber die Verkaufswagen nach dem Willen der Bundesregierung wie bisher unterwegs sein, weil sie als Fahrzeuge angesehen würden, „die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt“, erklärte der DBV. Davon dürften auch die Verkaufsfahrzeuge des Bäckerhandwerks betroffen sein.
Allerdings werde dies auf Fahrzeuge bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beschränkt bleiben. Außerdem dürften diese Fahrzeuge nur in einem Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens eingesetzt werden. Der Bundesrat wird über diese Regelung laut Bauernverband am 30. November 2007 entscheiden.
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