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Auskunftspflicht begrenzen

Bei Verbraucherinfo-Gesetz Augenmaß bewahren


Berlin (hk). „Die bisher bekannt gewordenen Eckpunkte für ein Verbraucherinformationsgesetz schießen weit über das Ziel heraus“, kritisierte in Berlin Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), den vom Bundeskabinett abgesegneten Vorschlag des Bundesverbraucherministeriums. Zwar verzichte der Gesetzentwurf auf einen Auskunftsanspruch gegen die Unternehmen, da die Unternehmen hier vor unverhältnismäßiger Bürokratie verschont blieben. Hiervon unabhängig müsse aber noch in einigen Punkten nachgebessert werden.

„Die Bundesregierung sollte das Gesetz auf Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände beschränken, statt es allgemein auf Bedarfsgegenstände wie etwa Kosmetika und Textilien auszuweiten“, forderte Wenzel. Von wesentlicher Bedeutung sei, dass die Behörden die Vollständigkeit und Korrektheit derjenigen Informationen, die sie aktiv an Dritte weitergeben, gewährleisten müssten.

Unvertretbar wäre es, wenn sich die Behörden bei vermeidbaren falschen oder fehlerhaften Auskünften auf den Standpunkt stellen würden, dass sie hierfür nicht haftbar gemacht werden könnten. Um die Verbraucher sachgerecht zu informieren, müssten behördliche Auskünfte für die Bürger verständlich sein. Im Gegenzug wäre eine Gebührenerhebung – wie beim bereits heute geltenden Informationsfreiheitsgesetz – angemessen.

Zentrale Forderung sei darüber hinaus, dass Auskunftspflichten während laufender Verwaltungsverfahren unbedingt sachgerecht begrenzt werden. Wenzel: „Das Gesetz muss gewährleisten, dass weder Unternehmen noch Produkte unberechtigt oder vorschnell an den öffentlichen Pranger gestellt werden. Der Gesetzgeber sollte seine Schäferhunde gezielt auf die berühmten ‚schwarzen Schafe’ ansetzen, nicht aber ständig die ganze Herde in Unruhe halten. Wir brauchen ein Verbraucherinformationsgesetz mit Augenmaß.“


Artikel vom 27.04.2006
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