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Auskunft wird kostenpflichtig
Berlin (ke). Wer sich bei Bundesbehörden über mögliche Gesundheitsgefahren von Lebensmitteln informieren will, muss künftig dafür zahlen. Das beschloss kürzlich das Bundeskabinett in Berlin. Einfache Auskünfte durch die Bundesbehörden sollen zwischen 5 bis 25 Euro kosten, für schwierige Antworten muss der Fragesteller 30 bis 60 Euro zahlen. Bei besonders schwierigen Auskünften, etwa wenn zusätzliche Recherchen nötig würden, müssten Konsumenten mit bis zu 250 Euro Gebühr rechnen. Allerdings sollen Informationen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht, zum Beispiel über Gammelfleisch, gebührenfrei bleiben.
Zum 1. Mai tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dann sollen die Lebensmittel-Überwachungsbehörden der Länder die Bundesbürger von sich aus über Gesundheitsgefahren oder Rechtsverstöße informieren. Die Verbraucher können auch gezielt bei Behörden nachfragen.
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