Branche&Politik
Ausbilder-Eignungsprüfung kommt wieder
Kammern begrüßen diesen Schritt im Sinne der Qualität der Ausbildung

Bei der Meisterprüfung ist sie schon immer Bestandteil, aber für alle anderen Ausbilder soll die Eignungsprüfung ab 2009 wieder Pflicht werden, um die Qualität der Berufsausbildung sicher zu stellen. Foto: Eberhardt Foto: Eberhardt
Im April 2003 war die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) durch die damalige Bundesregierung bzw. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn außer Kraft gesetzt worden. Bis dahin mussten Ausbilder, die nicht über einen Meisterbrief oder eine ähnliche Qualifikation verfügten, ihre arbeits- und berufspädagogischen Kenntnisse in dieser Prüfung unter Beweis stellen. Seither dürfen auch Betriebe ausbilden, deren Ausbildungspersonal keine Ausbildereignungsprüfung abgelegt hat. Durch den Wegfall dieser Hürde hoffte man damals insgesamt rund 100.000 zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. Obwohl damit jährlich ca. 150.000 so genannte Ausbilder von der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit wurden, erfüllten sich diese Hoffnungen jedoch nicht in erwartetem Maße.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hatte zudem in einer Studie nachgewiesen, dass Betriebe mit AEVO-qualifiziertem Personal deutlich bessere Ausbildungsergebnisse erzielen. Ihre Azubis sind wesentlich seltener auf ausbildungsbegleitende Hilfen der Arbeitsagenturen angewiesen.
Nun will das Bundesbildungsministerium, wie kürzlich in der Vorversion des Berufsbildungsberichts 2008 veröffentlicht, die Ausbildereignungsprüfung zum Herbst 2009 für alle Wirtschaftsbereiche wieder einführen, allerdings in überarbeiteter Form. Das heißt, dass inzwischen erfahrene Ausbilder, die keine Prüfung absolviert haben, künftig auch ohne Zeugnis weitermachen dürfen. Wie das „Handelsblatt“ meldet, folge die Bundesbildungsministerin mit der wieder in Kraftsetzung dem Druck der Gewerkschaften und des Handwerks. Diese hätten vehement kritisiert, dass die duale Ausbildung zur „Jedermanns-Qualifikation“ verkomme.
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