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Auf die Ampellösung wird wohl verzichtet

Minister Seehofer stellt neues Konzept zur Lebensmittelkennzeichnung vor


Köln (age). Verbraucher sollen künftig bessere Informationen zum Nährwert von verpackten Lebensmitteln direkt über das Warenetikett erhalten. Das ist das Ziel eines neuen Leitfadens, den das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit in Abstimmung mit Wirtschaft und Handel entwickelt. Dadurch solle die Wahlfreiheit der deutschen Konsumenten verbessert werden, erklärte Ressortchef Horst Seehofer bei der Vorstellung der Eckpunkte auf der Anuga in Köln.

Unter dem Motto „1 plus 4“ empfiehlt das Ministerium, dass Unternehmen auf freiwilliger Basis die Kalorienzahl sowie den Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Kochsalz angeben, jeweils absolut pro Portion und als Anteil empfohlener Richtwerte für die Tageszufuhr.

Die Aussagen sollten wahr, leicht verständlich und insbesondere auch vergleichbar sein. Dieses System sei ein Kompromiss zwischen den bisher verwendeten, oft unübersichtlichen Nährwerttabellen und einer Ampellösung nach angelsächsischem Vorbild, so der Minister. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßten den Vorschlag.

Nach Angaben des Berliner Agrarressorts sieht die Empfehlung vor, an prominenter Stelle – in der Regel auf der Schauseite des Etiketts – mindestens den Brennwert des Produktes zu nennen, bezogen auf eine Portion und auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme von 2000 Kilokalorien.

An frei wählbarer Stelle kommen dann zumeist Informationen zum Fett-, Zucker- und Salzgehalt hinzu. Allerdings sollen Anbieter von Klein- und Kleinstverpackungen die Angaben aus Platzgründen auf den Kaloriengehalt beschränken dürfen. Auch für kleine und mittlere Unternehmen ist für eine Übergangszeit ein vereinfachtes Modell vorgesehen.

Ferner soll auf den Produkten die Portionsgröße kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch ein Piktogramm. Mittelfristig sollen die jeweiligen Herstellerbranchen dafür sorgen, dass die Portionsgrößen für Lebensmittel derselben Kategorie vereinheitlicht werden.

Das Ministerium will das Konzept unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen und neuer Erkenntnisse im Dialog mit allen Beteiligten sowie insbesondere auch der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) kontinuierlich weiterentwickeln.

Unabhängig davon bleiben Vorschriften über die Nährwertkennzeichnung, die auf europäischem Recht beruhen, weiter gültig.


Artikel vom 25.10.2007
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