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Arbeitskosten dauerhaft abkoppeln
ZDH-Präsident Kentzler: Gesundheitsfonds verhindert Wettbewerb und Transparenz
Berlin (zdh). Ziel einer Gesundheitsreform muss es sein, die Arbeitskosten dauerhaft von den Krankheitskosten zu entkoppeln. Die jetzt diskutierte Einführung eines Gesundheitsfonds ist kein Schritt in diese Richtung, vielmehr wird Wettbewerb verhindert und Intransparenz gefördert, so ZDH-Präsident Otto Kentzler in einem Beitrag für zdh-thema.
„2007 droht eine drastische Beitragssteigerung bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Da auch die Beiträge zur Rentenversicherung steigen, ist das von der Bundesregierung angepeilte Ziel der dauerhaften Senkung der Lohnzusatzkosten infrage gestellt. Wir erwarten daher, dass die Bundesregierung ihre Zusage einhält und noch in diesem Jahr eine wirkliche Gesundheitsreform auf den Weg bringt. Denn sonst droht eine weitere Belastung – anstelle der versprochenen Entlastung – vor allem für die beschäftigungsintensiven Betriebe des Handwerks, mit negativen Folgen für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.
Oberstes Ziel einer Strukturreform der Gesetzlichen Krankenversicherung muss es sein, die Arbeitskosten dauerhaft von den Krankheitskosten abzukoppeln. Allein ein Einfrieren des Arbeitgeberanteils reicht zur Entkoppelung nicht aus.
Die nun in der Großen Koalition diskutierte Fondslösung mag weniger Bürokratie bringen und einen geringeren Arbeitgeberanteil – aber selbst das wird nicht dauerhaft erreicht. Denn es wäre weiter möglich, über eine höhere Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber in die Höhe zu treiben. Auch könnte dann die prozentuale Höhe des Beitrages erstmals per Parlamentsbeschluss festgesetzt werden – einen Wettbewerb der Kassen würde es nicht mehr geben, an dem unverzichtbar private Krankenkassen beteiligt sein müssen. Dazu würde das ganze System intransparent und letztlich nicht mehr kontrollierbar.
Ein erster Schritt zum Zurückführen der Ausgaben ist es, Anreize für wirtschaftliches Verhalten der Versicherten durch höhere Zuzahlungen sowie Kostenerstattung und Beitragsrückgewährung zu schaffen.
Zweitens muss es Einschnitte am derzeitigen GKV-Leistungskatalog geben. Er muss auf eine Basisleistung reduziert werden. Krankengeld, Zahnbehandlung sowie das Risiko privater Unfälle sollten allein von den Versicherten über eine Pflichtversicherung finanziert werden.
Ein dritter Schritt ist es, familienpolitische Leistungen wie die freie Mitversicherung von Kindern oder Ehegatten in der GKV aus der Beitragsfinanzierung herauszunehmen und aus Steuermitteln zu finanzieren. Zu Steuererhöhungen darf es deswegen nicht kommen. Mit diesen Maßnahmen ist der Beitragssatz deutlich auf unter 12 Prozent zu senken.
Mit seinem „integrierten Abgabenkonzept“ hat das Handwerk der Bundesregierung eine Blaupause für eine nachhaltige Reform von Steuern und Sozialabgaben hingelegt.“
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