Aktuell

Arbeitnehmer-Entsendegesetz


Berlin (age). Der Bundesrat hat sich gegen die undifferenzierte Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen ausgesprochen.

Die Erweiterung führe de facto zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin zu hohen Arbeitskosten in Deutschland, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.

Missbrauch und Lohndumping müssen nach Ansicht des Bundesrates unter Einsatz der bestehenden Instrumente mit verstärkten Kontrollen bekämpft werden.

Auch durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes könnten Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit nicht vermieden werden.

Der Bundesrat plädiert anstelle einer pauschalen Ausweitung für eine befristete Erweiterung des Anwendungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in bestimmten Branchen. Eine Erstreckung auf weitere Branchen bedürfe einer eingehenderen Prüfung. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung aufgefordert, einen „Lohndumping-Bericht“ vorzulegen, in dem die regionalen, branchenspezifischen und beschäftigungspolitischen Ausmaße des Lohndumpings und des Missbrauchs von EU-Recht, aber auch die Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf reguläre, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sowie mögliche Verdrängungseffekte in Deutschland dargelegt werden.


Artikel vom 06.07.2005
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