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Antidiskriminierung zum Zweiten


Berlin (ke). Das im Handwerk stark kritisierte Antidiskriminierungsgesetz ist vorerst gescheitert. In seiner letzten Sitzung vertagte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den vom Bundestag verabschiedeten, aber von der Länderkammer abgelehnten Gesetzentwurf. Mit der Neuwahl am 18. September verfallen alle bis dahin nicht erledigten Gesetzentwürfe. Zu den insgesamt zehn zurückgewiesenen Gesetzesvorhaben gehört neben dem 2. Gentechnikgesetz und der Eigenheimzulage auch das Antikdiskriminierungsgesetz.

Trotzdem wird sich die neugewählte Regierung weiter mit dem Thema befassen müssen, denn die Grundlage für das Gesetz kommt aus Brüssel und muss ins Länderrecht übernommen werden. Dass dies in letzter Zeit nicht immer Eins-zu-Eins geschah, führte zunehmend dazu, dass die Betroffenen das Gefühl bekamen, Berlin würde alles was aus Brüssel kommt noch unnötig verschärfen. Beim Antidiskriminierungsgesetz traft das tatsächlich zu. Union und FDP ging der Entwurf viel zu weit über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) hinaus.


Artikel vom 09.09.2005
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