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Alle Enzyme kennzeichnen

EU- Parlament will Nachbesserung bei Zusatzstoffen


Brüssel (age). Das Europäische Parlament unterstützt im Grundsatz das Vorschlagspaket der EU-Kommission zu Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen. In Einzelfragen verlangt das Hohe Haus jedoch einige Nachbesserungen.

In seiner Ersten Lesung plädierten die Abgeordneten dafür, die geplante Kennzeichnungspflicht auf alle in Lebensmitteln enthaltenen Enzyme auszuweiten. Außerdem sollen Lebensmittelhersteller genau über die Art und Aktivität des Enzyms sowie dessen Haltbarkeit informiert werden.

Die Kommission hatte vorgeschlagen, nur für jene Enzyme eine Kennzeichnung vorzuschreiben, die als Lebensmittelzusatzstoff genutzt werden, und auch nur dann, wenn sie im Enderzeugnis eine technologische Funktion erfüllen.

Der Einsatz von Enzymen, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, wäre für den Verbraucher unerkannt geblieben. Von den derzeit rund 300 in der Lebensmittelerzeugung verwendeten Enzymen hätten damit nur etwa ein Dutzend Enzyme auf dem Etikett angegeben werden müssen. Das Parlament stellte ferner klar, dass Lebensmittelenzyme nur zugelassen werden dürften, wenn sie sicher seien, eine technische Notwendigkeit für sie bestehe und deren Verwendung für die Verbraucher einen Nutzen habe. Mit Blick auf Lebensmittelzusatzstoffe zeigten sich die Abgeordneten grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden, über die Zulassung dieser Stoffe die Kommission im Zusammenspiel mit einem Regelungsausschuss entscheiden zu lassen, und nicht mehr EU-Ministerrat und Parlament im langwierigen Mitentscheidungsverfahren.

GVO besonders ausweisen

Die Parlamentarier verlangten ferner, dass ein zugelassener Zusatzstoff nach den verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen in keiner Phase seines Lebenszyklus nachteilige Umweltauswirkungen haben dürfe. Außerdem müsse der Schutz jener Verbraucher sichergestellt werden, „für die bestimmte Stoffe unverträglich sind“.

So sollen Lebensmittelzusatzstoffe, die Azofarbstoffe enthalten, mit dem Warnhinweis „Azofarbstoffe können allergische Reaktionen hervorrufen“ gekennzeichnet werden.

Lebensmittelzusatzstoffe, die aus beziehungsweise mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden, sollen besonders ausgewiesen werden müssen. Die Verbraucher dürften nicht irregeführt und zur Annahme verleitet werden, das Lebensmittel enthalte andere als die tatsächlich vorhandenen Zutaten. Auch bei Lebensmittelaromen will das Parlament die Zulassung davon abhängig machen, dass sie dem Verbraucher Vorteile bringt und für die Verwendung des Aromas eine hinreichende technische Notwendigkeit besteht.


Artikel vom 19.07.2007
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