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Agrarprodukte sollen Herkunft offenbaren
EU plant verpflichtender Nachweis als Teil eines Grundstandards
Brüssel (age). Die Europäische Kommission plant einen verpflichtenden Herkunftsnachweis für Agrarerzeugnisse. „Verbraucher sollten den Ort der landwirtschaftlichen Erzeugung von EU-Agrarprodukten durch eine geeignete Kennzeichnung erfahren können“, heißt es im Entwurf eines Weißbuchs zur Agrarproduktqualität, der zurzeit zwischen den Abteilungen der Behörde hin und hergereicht wird. Die verpflichtende Angabe dürfte sich auf einen Hinweis wie „EU-Landwirtschaft“ beziehungsweise „Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ für zusammengesetzte Produkte beschränken.
In den Befragungen der Öffentlichkeit, auf die die Kommission zurückgreift, sprechen sich Verbraucher und Landwirte mehrheitlich für einen verpflichtenden Herkunftsnachweis aus, während Nahrungsmittelhersteller sowie Groß- und Einzelhändler für die Ausweisung von verarbeiteten Produkten beträchtliche Hürden sehen. Die Herkunftskennzeichnung ist Bestandteil weiterer Überlegungen zur Überarbeitung von Marketingstandards. Künftig soll es einen allgemeinen verpflichtenden Grundstandard geben, der mit freiwilligen Elementen ausgestaltet werden kann. Ferner soll unter anderem das System der geschützten Ursprungsbezeichnungen neu gefasst werden.
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