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Acrylamid auf die Giftliste

EU-Agentur will Substanz als gefährlich einstufen


Helsinki (p). Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) in Helsinki hat Acrylamid auf die Liste der gefährlichen Stoffe gesetzt. Im zuständigen Expertenausschuss sprachen sich Anfang der Woche die Ländervertreter einstimmig dafür aus, dass Acrylamid und 14 weitere Substanzen als besonders gefährlich einzustufen sind. Im Januar 2010 wird die Liste endgültig von den Mitgliedstaaten verabschiedet. Dann wird auch entschieden, ob es notwendig ist, dass Acrylamid unter das Regelwerk der Chemikalienverordnung Reach fällt. Die Echa spricht sich dafür aus, Acrylamid in die Gruppe der krebserregenden und mutagenen Kategorie-2-Stoffe einzuordnen. Der EU-Verband der Lebensmittelwirtschaft CIAA stuft die Auswirkungen für die Lebensmittelwirtschaft allerdings als gering ein.

Dank umfangreicher Minimierungsmaßnahmen sei die Acrylamidbildung bereits drastisch reduziert worden.

Acrylamid ist vor allem in Gebäck, Kartoffelchips und anderen kohlenhydratreichen Lebensmitteln enthalten.

Bund und Länder haben Signalwerte für bestimmte Produktgruppen aufgestellt. Ein solcher Wert soll der Minimierung der unerwünschten Gehalte von Acrylamid dienen. Nach Aussagen des BLL kann auf absehbare Zeit weder die Bildung von Acrylamid vermieden werden, noch können Grenzwerte toxikologisch begründbar und technologisch umsetzbar gemacht werden.


Artikel vom 21.12.2009
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