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Eiweißbrote sind in aller Munde. Für Bäcker manchmal auch mit Nebenwirkungen.
Stuttgart Seit einiger Zeit haben Bäcker recht erfolgreich spezielle Eiweißbrote im Verkauf. Ernährungsphysiologischer Hintergrund und damit auch Erfolgsrezept: Laut einer „Diät“ von Dr. Detlef Pape muss man abends nur die Kohlehydrate weglassen und dafür mehr Eiweiße essen – so solle man die Pfunde quasi im Schlaf verlieren (Insulin-Trennkostmethode). Folglich heißt seine Methode und sein Erfolgsbuch werbewirksam „Schlank im Schlaf“.
Ein gefundenes „Fressen“ für Verbraucher und Hersteller. So sind auch Backzutatenhersteller und Bäcker auf den Zug aufgesprungen und machen damit anständig Umsatz.
Kritik am EiweißbrotSoweit, so gut. Leider gibt es in dem Zusammenhang nun ordentlich Gegenwind: Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich Eiweißbrote genauer zur Brust genommen und laässt kein gutes Haar an den Produkten: „Allein durch den Verzehr dieser Eiweißprodukte wird kein Mensch abnehmen“, wird Ernährungswissenschaftlerin Daniela Krehl zitiert. Aber auch der Preis, der Geschmack und die Konsistenz werden in aller Öffentlichkeit kritisiert.
Rechtlich bedenklichGegenwind kommt nun auch aus rechtlicher Richtung. Ein Bäckereifilialist (200 Filialen) in Schleswig-Holstein hat sein „Eiweiß-Abend-Brot“ auf einem Flyer mit dem Zusatz „Schlank im Schlaf“ beworben. Ein wettbewerbswidriges Vorgehen, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mitteilt (22.6. 2012 mit Bezug auf einen Beschluss vom 21.6, 2012, Az. 6 W 1/12).
Begründung und Erklärung von Dr. Jan Felix Isele, Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Dankelmann und Kerst und Vizepräsident der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung (DASV) für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel: „Die Werbung verstößt gegen verbraucherschützende Vorschriften und ist irreführend, so dass sie eine unzulässige geschäftliche Handlung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt. Bei Werbung, die die Gesundheit betrifft, gelten besonders strenge Anforderungen an die Wahrhaftigkeit. Das Brot als solches hat keine schlank machende Wirkung. Der auf der Außenseite des Faltblatts abgedruckte Werbespruch „Schlank im Schlaf“ erweckt jedoch den Eindruck, dass der Verzehr des Brotes selbst schlank mache.“
Vorsicht bei WerbeaussagenWas ist zu tun? Heinz Essel rät, dass sich Bäcker bei den Verbänden oder den Zulieferern bezüglich derartiger Werbeaussagen absichern sollten. Manche Formulierungen und Ergänzungen seien eben rechtlich anfechtbar (siehe oben). Generell gelte es, bei gesundheitsbezogenen Aussagen sehr vorsichtig zu sein, betont der Geschäftsführer der Bäcker und Konditorenvereinigung Nord (BKV). Schon weil nicht der Zulieferer, sondern der Bäcker hafte.
Klar sei, „wenn man etwas behauptet, muss man es auch nachweisen können“. Die gesundheitliche Wirkung von Backwaren betreffend, dürfte das im Einzelfall schwer fallen.
