Blickpunkte
Kavaliersdelikt oder schlicht Diebstahl?
Hier ein Brötchen, da das Reinigungsmittel – Mitarbeiterdiebstahl ist alltäglich: Wie viel Strafe und Abschreckung muss / darf denn sein?
Von Werner Kräling Gekündigt wegen einer Semmel mit Brotaufstrich, Rausschmiss wegen ein paar Cent Pfandgeld und Verlust des Arbeitsplatzes wegen geklauter 1,30 Euro. Gleich mehrere dieser Fälle bestimmten jüngst die Schlagzeilen der Medien. Durch die Urteilsverkündungen noch genährt, bei denen dem Arbeitgeber für die fristlose Kündigung im Falle des Gelddiebstahls Recht zugesprochen wurde, die Kündigung wegen der verzehrten Semmel aber als unwirksam erklärt wurde, gerät der Diebstahl als Delikt derzeit in die öffentliche Diskussion. Jenseits der Gerichte, in der sogenannten öffentlichen Meinung, wird Arbeitgebern unverhältnismäßige Härte, Ungerechtigkeit und sogar Unmenschlichkeit gegenüber ihren Mitarbeitern vorgeworfen. In Zeiten, wo Manager und Banker ganz andere Summen vernichten oder als Bonus einstreichen – obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Um gleich mit der Tür ins Haus zu fallen: Diebstahl ist Diebstahl – und gehört bestraft. Unabhängig davon, wie gering die Summe ausfällt. Und Abschreckung ist ganz sicher nötig, um Eigentum zu schützen. Freilich gilt es eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren, wenn es sich um die Entlassung gestandener, langjährig beschäftigter Mitarbeiter handelt, aber auch die können sich nicht herausnehmen, einen Brotaufstrich ohne firmeninterne Regelung zu konsumieren. Einmal angenommen: 200 Verkäuferinnen in den Filialen einer Bäckerei essen jeden Tag jede ein Brötchen mit gekochtem Schinken, einige noch mit ein paar Scheiben Ei garniert, sagen wir mal die Hälfte. Der Schaden nimmt auf das Jahr hochgerechnet ungeahnte Dimensionen an, die in der öffentlichen Diskussion freilich nur selten gesehen werden. Wenn überhaupt. Und auch Haushaltsrollen oder Reinigungsmittel sollen in Filialbetrieben ja leicht Beine bekommen. Es handelt sich ja nur um eine Kleinigkeit, eben einen Pfennigartikel – nicht der Rede wert, der Chef fährt schließlich Porsche. Die Hemmschwelle beim Diebstahl von Gegenständen liegt offenbar äußerst niedrig, der Schaden für das Unternehmen fällt um so höher aus: Kleinvieh macht auch Mist. Die Achtung von Eigentum ist halt ein Grundpfeiler des menschlichen Miteinanders – im Privat- wie im Geschäftsleben. In Bäckereien handelt es sich stets um Pfennigartikel. Apropos Pfennigartikel: Es wird wohl kaum einen Filialisten geben, der nicht vom Bargeld-Diebstahl von Verkäuferinnen betroffen ist; und wenn er das verneint, hat er lediglich versäumt, gründlich zu kontrollieren – so die einhellige Expertenmeinung.
Artikel vom 25.03.2009
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