Prisma
Arbeitszeiten überzogen
Bäcker zahlt wegen seiner Lehrlinge 12.000 Euro Strafe
Bad Kissingen (p). Der Gerichtsfall eines 48-jährigen Bäckermeisters aus dem Landkreis Bad Kissingen hatte für viel Aufhebens gesorgt. Der Bäcker wurde zu einem Bußgeld von 12.000 Euro verurteilt, weil er seinen Lehrlingen nicht die entsprechenden Arbeitszeiten und Pausen gewährt hatte, die Jugendlichen per Gesetz zustehen. Der Bäcker will darum nicht mehr ausbilden, wie die Mainpost berichtete
Gerd Schiesser, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, der auch die Bäckerinnung Bad Kissingen-Rhön-Grabfeld betreut, versteht das Dilemma des Bäckermeisters: „Die Kunden erwarten einen guten Service. Bei manchen Bäckern beginnt am Samstag gegen null Uhr die Arbeit.“ Die Lehrlinge dürfen aber erst um fünf Uhr anfangen.
Dieser „abnormale Arbeitsbeginn“ sei branchenüblich. Doch trotzdem müssen die Arbeitszeiten eingehalten werden: „Überstunden können nicht als zielführende Gewöhnung an das Betriebsleben verstanden werden“, sagt Schiesser.
Das Strafmaß schätzt der Innungsbetreuer als gerecht ein: „So ein Urteil wird nicht wegen eines einmaligen Vergehens ausgesprochen.“ Dass der Bäckermeister künftig nicht mehr ausbilden wolle, verstehe er als Trotzreaktion.
Gerhard Hörlin, Dezernatsleiter im sozialen Arbeitsschutz am Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken, sagt: „Vielleicht kommt der Verurteilte nur einer Ausbildungsuntersagung durch die Handwerkskammer zuvor.“
Es sei aber auch möglich, dass sich für ihn die Ausbildungstätigkeit einfach nicht mehr lohne.
Das Gewerbeaufsichtsamt kennt die Verhältnisse in unterfränkischen Bäckereien: 2006 wurden 40 Backbetriebe, die jugendliche Auszubildende beschäftigten, einer Stichprobe unterzogen, die Verletzungen des Jugendarbeitsschutzes zu Tage fördern sollte. Bei 34 untersuchten Betrieben sah die Gewerbeaufsicht „Informationsbedarf“, zehn Bäckereien erhielten ein Mängelschreiben, informiert Hörlin.
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